Ärztliche Verordnung/Rezept

 

Als Patient haben Sie die Möglichkeit durch Ihren Haus- oder Facharzt Ergotherapie als Heilmittel verordnet zu bekommen. Hierzu erhalten Sie ein Ergotherapie Rezept, welches Sie dann mit in die Praxis nehmen. 

 

Die Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Die Zuzahlung für Patienten ab dem 18. Lebensjahr beträgt 10 Euro pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten.

Mit einem Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse müssen Sie selbstverständlich keine Zuzahlungen bezahlen.  

 

Bei Privatversicherten wird der 1,8 fache Satz der VdeK Preise fakturiert. Hierbei orientiert sich die Praxis an der Gebührenverordnung der Therapeuten (GebüTh).

Die von mir gestellte Rechnung können Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, nach dem Repzeptende wird Ihnen der Rechnungsbetrag privat in Rechnung gestellt.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung, ob die Leistungen und in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden können. 

 

Alle ergotherapeutischen Leistungen können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung erhalten.


Folgende Verordnungen stellt Ihnen Ihr Arzt als Rezept aus:

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung 
  • motorisch-funktionelle Behandlung (30 Minuten)
  • Hirnleistungstraining (HLT)/neuropsychologisch orientierte Behandlung (30 Minuten bzw. auch Doppelstunde mit 60 Minuten möglich) 
  • psychisch-funktionelle Behandlung 

Wenn es Ihnen nicht möglich ist in die Praxis zu kommen, kann Ihr Arzt die Verordnung auch als Hausbesuch verordnen. In diesem Fall besuchen wir Sie dann gerne bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung.